Erwachsenen - "Euthanasie"

Die erste Phase - die T4 - Aktion

Am 1. September 1939 gab Adolf Hitler mit dem Euthanasie-Erlass das Startsignal für die systematische Ermordung auch von Erwachsenen. Genau betrachtet entbehrte das Euthanasie-Programm einer gesetzlichen Grundlage und war nur durch ein Ermächtigungsschreiben Hitlers, den genannten Euthanasie-Erlass, legitimiert. Die am Krankenmord aktiv Beteiligten begingen also selbst nach den geltenden Strafgesetzen der NS-Diktatur Unrecht. Da der Krankenmord aber politisch gewollt war, hatten dessen Befürworter damit kein Problem, es bedurfte nur einer gefälligen und verharmlosenden Sprachregelung. So wurden die Euthanasie-Ärzte ermächtigt, den als unheilbar eingestuften Kranken den "Gnadentod" (Euthanasie) zu "gewähren".

 

Um den geplanten Mord Tausender Menschen in die Tat umsetzen zu können bedurfte es einer genauen Strategie und höchster Geheimhaltung. Für die Durchführung war, wie bei der Kinder-Euthanasie, die Kanzlei des Führers zuständig. Sie richtete in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße eine Verwaltungszentrale ein, welche die Mordaktion - nach der Adresse der Villa T4 genannt - detailliert organisierte und koordinierte, selbst aber nicht in Erscheinung trat. Stattdessen baute sie verschiedene Tarnorganisationen mit klangvollen Namen auf, die Ärzte und Personal für die Aktion verpflichteten sowie für die notwendige Infrastruktur sorgten - inklusive der Zwischenanstalten und Mordzentren.    

  • Am Anfang stand die Erfassung der zukünftigen Opfer gemäß Erlass vom 9. Oktober 1939.
    Alle Heil- und Pflegeanstalten mussten entsprechende Meldebögen ausfüllen und an eine Unterabteilung des Innenministeriums zurücksenden - wobei sie zunächst das Ziel - die Vernichtung "unwerten Lebens" - zumeist nicht erkannten.
  • Die Bögen wurden an die T4-Zentrale weitergeleitet und den medizinischen Gutachtern vorgelegt. Ohne die Menschen je gesehen zu haben fällten die Gutachter auf dieser Grundlage ihr Urteil: Leben (blauer Strich) oder Tod (rotes Kreuz).
  • Nach der Selektion stellte die "Gemeinnützige Krankentransport GmbH" (eine der T4-Tarnorganisationen) die Transportlisten zusammen.
  • Die Pflegeheime wurden von der "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten"  (eine weitere T4-Tarnorganisation) wenige Tage vor der Abholung von der "Verlegung" ihrer Patienten in Kenntnis gesetzt.
  • Graue Busse brachten die zum Tod bestimmten Menschen entweder in eine Zwischenanstalt - eine Art Wartestation - oder direkt in eine Tötungsanstalt, wo sie in der Gaskammer qualvoll erstickten.
  • Die Angehörigen bekamen einen "Trostbrief" mit falscher Angabe der Todesursache und der Todesdaten, manchmal auch mit gefälschtem Sterbeort.